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Aktuelle Regelungen für den Landkreis Deggendorf

Die Bayerische Staatsregierung hat ab 07.06.2021 weitreichende Lockerungen beschlossen, die in der 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung niedergeschrieben wurden.

Der Inzidenzwert für den Landkreis Deggendorf liegt am Sonntag, den 06.06.2021 mit 25,1 (Stand RKI -06.06.2021) den 4. Tag infolge unter dem maßgeblichen Wert von 50.

Maßgebliche Inzidenzwerte/ Beibehaltung der 5- bzw. 3-Tage-Regelung/Testnachweis

In der neuen Verordnung lässt sich folgende grundsätzliche Systematik erkennen:

7-Tage-Inzidenz über 100: es gelten die Regelungen der sog. Bundesnotbremse
7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: Lockerungen sind an Testnachweis gebunden
7-Tage-Inzidenz unter 50: Lockerungen ohne Testnachweis

Von der Testnachweispflicht (über 50) sind grundsätzlich asymptomatische genesene und
vollständig geimpfte Personen, sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag ausgenommen.

Ihrem Einkaufserlebnis steht nichts mehr im Weg:

Grundsätzlich muss ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und

die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 10 m2 Verkaufsfläche für die ersten 800 m2 der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m2 für den 800 m2 übersteigenden Teil der Verkaufsfläche.

Öffnung für alle Ladengeschäfte, ohne Test und ohne Erhebung der Kontaktdaten.

HIER finden Sie weitere Regelungen des Landkreises Deggendorf.

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