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Aktueller Bund-Länder-Beschluss

Schulen und Kindergärten bleiben offen.

Kontakte
- Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, Kontakte außerhalb des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges
  Minimum zu reduzieren.
-Treffen in der Öffentlichkeit sind nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes
  (max. 10 Personen erlaubt). -gilt ab sofort -
- Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten.
- Übernachtungsangebote gibt es nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke.

Freizeit
- Geschlossen werden z. B. Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder und andere Einrichtungen, 
  die der Freizeitgestaltung dienen.
- Untersagt ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem 
  eigenen Hausstand.
- Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

- Betriebe
 - Geschlossen werden Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Kneipen etc. Take-Away und Lieferung bleiben erlaubt.
 - Geschlossen werden Betriebe für Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tatto-Studios. Friseurbesuche unter
   den bestehenden Hygiene-Auflagen bleiben erlaubt.
 - Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen insgesamt geöffnet.

Hilfsmaßnahmen
- Geplant sind außerordentliche Wirtschaftshilfen für alle von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen/
  Einrichtungen in Höhe von bis zu 10 Mrd. Euro.
- Die bestehenden Hilfsmaßnahmen für Unternehmen werden verlängert und die Konditionen verbessert.

 

Quelle: @Bundesregierung
Stand: 28.10.2020

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