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3G in Gastronomie und Hotellerie

Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt statt des bisherigen 2G künftig die
3G-Regel. Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen
(insb. 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.

 

Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen

Zutritt unter 2Gplus, also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem aktuellem Test (bzw. mit Boosterimpfung).
In Clubs und Diskotheken besteht dabei für die Besucher keine Maskenpflicht.

 

Maskenpflicht entfällt beim Schulsport

In den Schulen entfällt generell die Maskenpflicht während des Sportunterrichts.

 

Quelle:Bayer. Staatsministerium für Gesundheit u. Pflege

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