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Kontaktbeschränkungen
Im privaten Bereich entfallen die Kontaktbeschränkungen (bisher max. 10 Personen) für Geimpfte und Genesene.
Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben unverändert.

2G plus wird 2G
2G gilt künftig beispielsweise auch für:

Sport und Kultur (Theater, Opern, Kinos) für die Zuschauer
öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten
Messen, Tagungen, Kongresse
Freizeiteinrichtungen

Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang

3G
Bildungsbereich (Aus-, Fort- und Weiterbildung)
Bibliotheken und Archive
Museen, Ausstellungen
Fitnessstudios, Solarien

Begrenzung Kundenzahl
Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden je 10 m2 Ladenfläche. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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